von Türen und Toren gemäß ASR A1.7
Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 "Türen und Tore" sind Arbeitgeber verpflichtet, alle in Arbeitsstätten eingesetzten Türen und Tore regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen und fachgerecht warten zu lassen!
Dies betrifft insbesondere kraftbetätigte Türen und Tore, die bei unsachgemäßer Funktion erhebliche Gefahren für Beschäftigte darstellen können – z. B. durch Quetsch- oder Scherstellen.
Kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen starker Beanspruchung. Verschleiß, mechanische Defekte oder fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen können zu Unfällen führen.
Um dies zu verhindern, schreibt die ASR A1.7 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor:
- Mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung durch eine befähigte Person,
- Eine dokumentierte Wartung nach Herstellervorgaben,
- Die Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten (z. B. Schließkanten, Lichtschranken, Not-Aus-Einrichtungen).
Bei der Wartung und Prüfung werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
- Funktion und Reaktionszeit von Sicherheitseinrichtungen,
- Mechanischer Zustand von Laufschienen, Scharnieren und Antrieben,
- Notentriegelung und manuelle Bedienung im Störungsfall,
- Sicht- und Funktionsprüfung der Steuerung.
- Reduzierung von Unfallrisiken,
- Rechtssichere Dokumentation der Prüfintervalle,
- Längere Lebensdauer Ihrer Anlagen,
- Vermeidung von Betriebsunterbrechungen durch Defekte.
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung und Wartung aller kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR A1.7 – professionell, zuverlässig und gesetzeskonform.
Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Prüfbescheinigung zur Vorlage bei Behörden oder Berufsgenossenschaften.
Wir sind zertifiziert:
Sichern Sie sich ab – wir kümmern uns um Ihre Anlagensicherheit!